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Rechtsanwalt Martin Quirmbach befasst sich seit mehr als 20 Jahren erfolgreich mit der Regulierung von Personenschäden und Schmerzensgeldansprüchen. Er vertritt ausschließlich die Patientenseite. Statt lange Prozesse zu führen ist es das erklärte Ziel, eine außergerichtliche Regulierung zu erreichen.
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